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Wie Fach- und Laienpresse heute vermelden, könnten sich die GKV weigern, die Kosten für den am vergangenen Freitag legalisierten Medizinalhanf zu übernehmen [siehe Link 1 und 2]. Denn:
„Für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt der Nachweis der Wirksamkeit."

Dieser Einwand ist nicht ganz unberechtigt. Wir hatten bereits im Herbst 2015 darauf hingewiesen, dass viele Fragen zur medizinischen Anwendung von Cannabis bislang nicht ausreichend geklärt sind [Link 3]. Andererseits gibt es für einzelne Anwendungen mittlerweile eine gute Evidenz, wie ein kürzlich veröffentlichter Report auf knapp 400 Seiten verdeutlicht [Link 4]. Daraus folgt, dass eine Anwendung bei Patienten mit chronischen Schmerzen sowie bei Multipler Sklerose durchaus sinnvoll sein kann. Bei einigen weiteren Indikationen ist der Einsatz von Medzinalhanf aufgrund der vorliegenden Evidenz zumindest denkbar. Ungeachtet der Frage der Evidenz haben wir für die kommenden zwei Jahre ohnehin das Problem, dass nicht ausreichend "Stoff" für die potentiellen Patienten zur Verfügung steht, da der Anbau in Deutschland erst anlaufen muss. Auf Importe aus dem Ausland, vor allem den Niederlanden, können wir kaum hoffen, denn diese können kaum den Bedarf der bisher etwa 1.000 Patienten mit Ausnahmegenehmigung decken.

Nun könnte man diese ganze Diskussion für durchaus sinnvoll erachten, würde sie nicht durch eine weitere Diskussion der vergangenen Wochen so konterkariert werden:
Die Erstattung der Homöopathie durch zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen [stellvertretend: Links 5 bis 7].
Dass es hier mehr um ein Marketingwerkzeug im Wettbewerb um Mitglieder geht, als um sinnvolle medizinische Maßnahmen, wurde in jüngster Vergangenheit ausführlich thematisiert. Erwiesen ist, dass Homöopathie auch längerfristig höhere Kosten verursacht als Methoden der evidenzbasierten Medizin (inkl. der Naturheilkunde) [Link 8].

Diese Fragen müssen sich die Krankenkassen nun also stellen lassen:
Wieso wird rein aus Marketinggründen eine Theorie aus vorwissenschaftlicher Zeit subventioniert? Ein Konzept aus einer Zeit also, als bspw. die Mikrobiologie noch in den Kinderschuhen steckte und die Zellularpathologie auf Basis der Arbeiten von Günzburg, Remak und Virchow noch Jahrzehnte entfernt war?

Im Sozialgesetzbuch heißt es:
„Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.“ [Link 9]

Wie ist das nun mit einer 1796 formulierten Methode vereinbar, deren Anhänger seit mehr als 200 Jahren jede Falsifikation abstreiten? Greift da schon wieder das Sozialgesetzbuch?
„Den religiösen Bedürfnissen der Versicherten ist Rechnung zu tragen." [erneut Link 9]

Es bleibt zu hoffen, dass religiöser Eifer, der ja bei manchen Anhängern der Homöopathie durchaus zu beobachten ist, letztlich nicht dafür ausreicht, dass eine bestimmte Methode in den Leistungskatalog aufgenommen wird. Andernfalls sollten wir evtl. auch eine Kirche gründen - die der heiligen, wissenschaftlichen Pflanzen- und Naturheilkunde, mit den verstorbenen Professoren Rudolf Fritz Weiss und Heinz Schilcher als Schutzpatronen und einer fliegenden Kamillenblüte als Gottheit [vgl. Link 10].

Ebenfalls bleibt zu hoffen, dass der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hier noch Einsicht zeigt und sich beim Cannabis nicht einer rationalen Anwendung auf Basis der derzeitigen Evidenz verschließt. Wenn dann 2019 Medizinalhanf in ausreichender Menge verfügbar sein wird, dürften weitere Erkenntnisse über Nutzen und Risiko vorliegen, die eine etwas umfassendere Bewertung zulassen.

Weiterführende Links und Literatur:
1.  Cannabis auf Rezept: Ärger um Kostenübernahme droht
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=68189

2. Cannabis: Krankenkassen wollen Hanf-Therapien nicht zahlen
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2017-03/cannabis-krankenkassen-rezept-kosten-nachweis-wirkung

3. Dämon, Nutz- und Arzneipflanze: Zur Geschichte von Cannabis mit den jüngsten Entwicklungen
https://www.researchgate.net/publication/284218659_Damon_Nutz-_und_Arzneipflanze_Zur_Geschichte_von_Cannabis_mit_den_jungsten_Entwicklungen

4. The Health Effects of Cannabis and Cannabinoids: The Current State of Evidence and Recommendations for Research
https://www.nap.edu/read/24625/chapter/1

5.  Homöopathie-Debatte Die unsichtbare Teekanne
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/homoeopathie-debatte-der-techniker-kaefermann-vs-krankenkasse-a-1138080.html

6. Homöopathie untergräbt unser Krankensystem
http://www.berliner-zeitung.de/26189000

7. Homöopathie: Glaubenskrieg um die Globuli
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/homoeopathie-glaubenskrieg-um-die-globuli-14918698.html

8. Can Additional Homeopathic Treatment Save Costs? A Retrospective Cost-Analysis Based on 44500 Insured Persons
http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0134657

9. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - § 2 Leistungen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__2.html

10. Fliegendes Spaghettimonster
https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegendes_Spaghettimonster

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