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Derzeit können rund 400 Patienten in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken konsumieren. Da Anbau und Handel in Deutschland jedoch verboten sind, wird Medizinalhanf aus den Niederlanden importiert. Bereits seit Februar 2015 steht fest, dass der Zugang zu Cannabis als Medizin erleichtert werden soll.

Eingesetzt wird Cannabis aktuell unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen, bei Rheuma sowie gegen spastische Lähmungen und Krämpfe bei Multipler Sklerose.
Schätzungen zufolge könnten zukünftig mehr als eine Million Patienten davon profitieren. Konservative Stimmen gehen immerhin noch von gut 100.000 Patienten aus.

In den Niederlanden sind derzeit fünf verschiedene standardisierte Produkte mit unterschiedlichen Konzentrationen an Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) auf dem Markt: Bedrocan, Bedrobinol, Bediol, Bedica und seit etwa einem Jahr Bedrolite. Bedrocan, das etwa zwei Drittel der Nutzung ausmacht, enthält 22 Prozent THC und weniger als ein Prozent CBD. Der Preis je Packung ist staatlich festgelegt und für alle fünf Präparate identisch.

Nach dem niederländischen Vorbild des  Büros für Medizinal-Cannabis (OMC) im Gesundheitsministerium plant die Bundesregierung nun ebenfalls eine Art "Cannabisagentur". Hierfür liegt bereits ein sogenannter Referentenentwurf vor.

Ähnlich wie in den Niederlanden sollen auch in Deutschland die Preise vorgegeben werden. Außerdem sollen Anbau und Handel staatlich geregelt werden, wofür eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes notwendig ist. Diese soll in den kommenden Monaten erfolgen. Die Gesamtkoordination wird dem Entwurf zufolge das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übernehmen.

Auch für die gut 400 derzeitigen Patienten wird sich dadurch die Lage deutlich verbessern: Der Import aus den Niederlanden ist oftmals mit langen Wartezeiten verbunden, da der dortige Bedarf zuletzt sprunghaft angestiegen ist. Außerdem sollen zukünftig die Kassen die Kosten für die Präparate übernehmen.

Zur Geschichte von Cannabis:
http://welterbe-klostermedizin.de/index.php/blog/182-die-kriminalisierung-von-cannabis
Eine weit umfangreichere Fassung dieses Artikels erscheint in der nächsten Ausgabe der "Zeitschrift für Phytotherapie" Ende November 2015.

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